Corona Test in Zeven: günstiger Corona Test (€15.–) sowie kostenloser Coronatest (nach §4a TestV) für alle hierfür berechtigten Personenkreise.
Ab dem 11.10.2021 ist der Corona Schnelltest nicht mehr grundsätzlich kostenfrei. In unserem Testzentrum in Zeven bieten wir Ihnen sowohl einen günstiger Corona Test für Euro 15.– sowie den kostenfreien Corona Test für alle hierzu berechtigten Personenkreise.
Wer ist ab dem 11.10.2021 für einen kostenlosen Coronatest berechtigt?
Kostenfreier Corona Schnelltest
Auch nach dem 11.10.2021 kostenfrei ist der regelmäßige Test für Personen, die nicht geimpft werden können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt. (§4a TestV). Entsprechende Nachweise hierüber sind erforderlich.
Berechtigte Personengruppen (nach § 4a TestV)
Personengruppe | erforderl. Nachweis |
---|---|
Schwangere (auch über das 1. Trimenon hinaus – Übergangsfrist) | Mutterpass plus Ausweis |
Kinder unter 12 Jahren | Ausweis |
Kinder 12 -18 Jahren (bis Ende Dez. 2021 noch kostenfreier Coronatest) | Ausweis |
Personen mit Impf-kontraindikation. | ärztliches Zeugnis (Hinweise siehe unten) plus Ausweis |
Personen in Quarantäne, die zur Beendigung dieser einen Test benötigen. | Bescheinigung vom Gesundheitsamt plus Ausweis |
Teilnehmer an klin. Studien: | Nachweis der Teilnahme plus Ausweis |
Ausl. Studenten (mit Impfung,die innerhalb der EU nicht zugelassen sind) | Studienbescheinigung und Impfnachweis plus Ausweis |
In unserem Testzentrum können Sie regelmäßig Coronatests nach §4a TestV kostenfrei durchführen lassen, sofern der entsprechende Nachweis zum Termin mitgebracht wird.
Für alle anderen Personen bieten wir einen günstigen Corona-Test für € 15.– an.
Die gesetzlichen Regelungen können sich ändern. Unser Angebot gilt immer nur solange, wie es durch die jeweils gültigen gesetzlichen Grundlagen begründet ist.
Asymptomatisch
Asymptomatisch – also ohne Symptome einer Corona-Infektion. Bitte kommen Sie nur dann zum Test, wenn Sie keine Symptome einer Erkrankung bemerken. Andernfalls ist die Arztpraxis zu kontaktieren.
Immer notwendig: Nachweis mitbringen!
- Wichtig: Wer einen kostenfreien Corona-Test bucht, braucht einen Nachweis für die Berechtigung, der zum Test mitgebracht werden muß. Wir sind als Testzentrum dazu verpflichtet, dieses zu überprüfen.
- Außerdem ist es notwendig, dass Sie Ihren Ausweis dabei haben.
- Für den kostenpflichtigen Test benötigen Sie nur Ihren Ausweis.
Hinweis zum Nachweis bei medizinischer Kontraindikation (Personen mit Impf-Kontarindikation)
Wer aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann, muss ein ärztliches Zeugnis vorlegen, um für die kostenlosen Corona-Schnelltests in unserem Testzentrum berechtigt zu sein. Aus dem Zeugnis muss die Überzeugung der ausstellenden ärztlichen Person oder der ausstellenden Stelle hervorgehen, dass eine medizinische Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 besteht. Enthalten sein müssen auch: Name, Anschrift und Geburtsdatum der getesteten Person; ferner die Identität der Person oder Stelle, die das ärztliche Zeugnis ausgestellt hat. Die Angabe einer Diagnose ist nicht erforderlich. Bringen Sie zusätzlich auch immer Ihren Ausweis mit!
Dort können Sie sowohl den günstigen kostenpflichtigen Corona Test als auch den kostenlosen Corona Test reservieren.
Corona Test Zeven: Covid-19 Schnelltest in der Zevener Innenstadt. Gut zu erreichen von Aspe, Heeslingen, Boitzen, Elsdorf, Sittensen, Weertzen, Brauel, Seedorf, Selsingen, Sassenholz, Bremervörde, Badenstedt etc.